Wirtschaftsausschuss
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten mit dem Unternehmer
- Information des Betriebsrates (oder Gesamtbetriebsrates)
- Sich über wirtschaftliche Angelegenheiten unterrichten lassen
- Abstimmung der quartalsweisen Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Die Wirtschaftlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsausschuss sind im § 106 Absatz 3 BetrVG beschrieben.
Plakativ gesprochen geht es dabei um
- die Lage des Unternehmens
- Änderung des Was, Wie, Wer, Wo, Warum
- den betrieblichen Umweltschutz
- Änderungen in der Struktur des Unternehmens
Informationsdrehscheibe Wirtschaftsausschuss
Nutzen Sie den Wirtschaftsausschuss als Informationsdrehscheibe zwischen
- Unternehmer
- Betriebsratsgremien
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Wirtschaftsausschuss als interner Berater
- Verwandeln Sie Ihren Wirtschaftsausschuss in Ihren internen Berater
- Nutzen Sie die Fachkompetenz Ihres Wirtschaftsausschusses für Ihre Betriebsratsarbeit
Meine Unterstützung für den Wirtschaftsausschuss
Zur Unterstützung des Wirtschaftsausschusses und der Betriebsratsgremien biete ich Dienstleistungen in Form von Beratung zu einzelnen Themen und Workshops an.
Beratungsleistungen
- Analyse und Beratung zur Unternehmenssituation
- Analyse und Prüfung von Business Plänen
- Beratung zur Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Folgenabschätzung
Workshops
- Workshop Grundlagen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Workshop WA - Effektiv und Effizient
- Workshop Zusammenarbeit Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss